Fahrradstraße in Bonn-Ückesdorf ist rechtswidrig
Kategorie: Steuern und Recht | 23. August 2024
Eine allein aus Gründen der Sicherheit und Ordnung eingerichtete Fahrradstraße ist ohne ausreichende Begründung rechtswidrig. So entschied das VG Köln (Az. 18 L 1279/24).
Quelle: www.datev.de