Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes gegen weiteren Vollstreckungsbeschluss des VG Stuttgart wieder ohne Erfolg
Kategorie: Recht | 2. Juli 2019
Der VGH Baden-Württemberg hat die Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen einen weiteren vollstreckungsrechtlichen Beschluss des VG Stuttgart zurückgewiesen. Fahrverbote für Diesel-Pkw einschließlich Abgasnorm Euro 5 müssten somit zum 01.07.2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden (Az. 10 S 1429/19).
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Quelle: www.datev.de