Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes gegen weiteren Vollstreckungsbeschluss des VG Stuttgart wieder ohne Erfolg

Kategorie: Recht | 2. Juli 2019

Der VGH Baden-Württemberg hat die Beschwerde des Landes Baden-Württemberg gegen einen weiteren vollstreckungsrechtlichen Beschluss des VG Stuttgart zurückgewiesen. Fahrverbote für Diesel-Pkw einschließlich Abgasnorm Euro 5 müssten somit zum 01.07.2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden (Az. 10 S 1429/19).

Weitere Informationen: Fahrverbot für Euro-5-Dieselfahrzeuge in Stuttgart: Beschwerde des Landes gegen weiteren Vollstreckungsbeschluss des VG Stuttgart wieder ohne Erfolg

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Freistellung während der Kündigungsfrist – böswilliges . . . ...

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ordentlich und stellt den Arbeitnehmer . . . ... [weiterlesen]

EU-Kommission legt Arbeitsprogramm für 2025 vor . . .

Aufbauend auf den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der . . . ... [weiterlesen]

Archiv