Fahrverbot in Gelsenkirchen auf der Kurt-Schumacher-Straße ab Juli 2019

Kategorie: Recht | 16. November 2018

Das VG Gelsenkirchen entschied, dass zum 1. Juli 2019 für das Stadtgebiet Gelsenkirchen auf der Kurt-Schumacher-Straße ein streckenbezogenes Fahrverbot für Fahrzeuge mit Ottomotoren der Klassen Euro 2/II und älter sowie für Dieselkraftfahrzeuge mit Euro 5/V-Motoren und älter eingeführt werden muss (Az. 8 K 5254/15).

Weitere Informationen: Fahrverbot in Gelsenkirchen auf der Kurt-Schumacher-Straße ab Juli 2019

Quelle: www.datev.de

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