Fallbearbeitung als Notar bzw. Zwangsverwalter reicht nicht für Fachanwaltstitel

Kategorie: Recht | 26. September 2018

Praktische Fälle, die ein Anwaltsnotar als Notar oder in seiner Eigenschaft als bestellter Zwangsverwalter bearbeitet hat, genügen nicht, um die praktischen Erfahrungen nachzuweisen, die nach der FAO für die Erlangung eines Fachanwaltstitels erforderlich sind. Dies hat der Niedersächsische Anwaltsgerichtshof entschieden. Auf dieses Urteil weist die BRAK hin (Az. AGH 8/17 (II 7/35)).

Weitere Informationen: Fallbearbeitung als Notar bzw. Zwangsverwalter reicht nicht für Fachanwaltstitel

Quelle: www.datev.de

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