Familiengericht zwingt hörbehinderte Eltern nicht zu einer Cochlea-Implantation bei ihrem ebenfalls hörbehinderten Kind

Kategorie: Recht | 4. Februar 2019

Das AG Goslar hat gemäß §§ 1666, 1666a BGB von familienrechtlichen Maßnahmen gegen hörbehinderte Eltern abgesehen, die ihr ebenfalls hörbehindertes Kind keiner Cochlea-Implantation unterziehen wollen, da das Kindeswohl nicht gefährdet sei.

Weitere Informationen: Familiengericht zwingt hörbehinderte Eltern nicht zu einer Cochlea-Implantation bei ihrem ebenfalls hörbehinderten Kind

Quelle: www.datev.de

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