Familiengericht zwingt hörbehinderte Eltern nicht zu einer Cochlea-Implantation bei ihrem ebenfalls hörbehinderten Kind
Kategorie: Recht | 4. Februar 2019
Das AG Goslar hat gemäß §§ 1666, 1666a BGB von familienrechtlichen Maßnahmen gegen hörbehinderte Eltern abgesehen, die ihr ebenfalls hörbehindertes Kind keiner Cochlea-Implantation unterziehen wollen, da das Kindeswohl nicht gefährdet sei.
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Quelle: www.datev.de