Fehlende Anerkennung einer Rotatorenmanschette-Zerrung als Unfallfolge bei einer Stuntfrau
Kategorie: Recht | 20. März 2019
Das SG Karlsruhe hat die Klage einer Stuntfrau abgewiesen. Die Rotatorenmanschetten-Zerrung sei nicht als Unfallfolge anzuerkennen (Az. S 1 U 2389/18).
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Quelle: www.datev.de