Fehlende waffenrechtliche Eignung bei Cannabis-Patient

Kategorie: Recht | 8. Oktober 2018

Das VG Trier entschied, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit die Feststellung einer dauerhaften permanenten persönlichen Eignung erfordert, die bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten mit cannabinoiden Stoffen nicht bejaht werden kann (Az. 2 K 11388/17).

Weitere Informationen: Fehlende waffenrechtliche Eignung bei Cannabis-Patient

Quelle: www.datev.de

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