Fehlende waffenrechtliche Eignung bei Cannabis-Patient
Kategorie: Recht | 8. Oktober 2018
Das VG Trier entschied, dass die waffenrechtliche Zuverlässigkeit die Feststellung einer dauerhaften permanenten persönlichen Eignung erfordert, die bei der regelmäßigen Einnahme von Medikamenten mit cannabinoiden Stoffen nicht bejaht werden kann (Az. 2 K 11388/17).
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Quelle: www.datev.de