Fehlendes Fingerendglied ist keine wesentliche Behinderung – kein Anspruch auf Fingerepithese von der Krankenkasse
Kategorie: Recht | 22. Juli 2019
Die Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten für eine neue Prothese nach einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ab. Zurecht, entschied das SG Mannheim (Az. S 15 KR 3170/17).
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Quelle: www.datev.de