Fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss Patient beweisen
Kategorie: Recht | 15. Mai 2018
Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 125/17).
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Quelle: www.datev.de