Fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss Patient beweisen

Kategorie: Recht | 15. Mai 2018

Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. So entschied das OLG Hamm (Az. 26 U 125/17).

Weitere Informationen: Fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss Patient beweisen

Quelle: www.datev.de

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