Fehlverhalten eines Mieters rechtfertigt Abmahnung oder Kündigung, nicht beides
Kategorie: Recht | 24. Oktober 2017
Laut Deutschem Anwaltverein hat das AG Hamburg entschieden, dass das Fehlverhalten eines Mieters entweder eine Abmahnung oder eine Kündigung, nicht aber beides rechtfertigt (Az. 46 C 144/16).
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Quelle: www.datev.de