Feiertagsvergütung – Zeitungszusteller

Kategorie: Recht | 17. Oktober 2019

Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Zeitungsabonnenten täglich von Montag bis Samstag zu beliefern hat, andererseits Arbeitstage des Zustellers lediglich solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verstößt gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen. So das BAG (Az. 5 AZR 352/18).

Weitere Informationen: Feiertagsvergütung – Zeitungszusteller

Quelle: www.datev.de

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