Fernbusbahnhof bleibt am Flughafen
Kategorie: Recht | 28. August 2017
Das VG Köln hat die Klage auf Nutzung zweier Bushaltestellen in Köln abgewiesen, da es an beiden Haltepunkten erhebliche Verkehrsgefahren gegeben habe und der von der Stadt angebotene Haltepunkt am Flughafen Köln/Bonn wegen seiner sehr guten Anbindung eine angemessene Alternative darstelle (Az. 18 K 6887/15, 18 K 6888/15).
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Quelle: www.datev.de