"Festlegung der Richtwerte" in Baden-Baden: Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten
Kategorie: Recht | 29. Januar 2019
Das SG Karlsruhe entschied, dass die „Festlegung der Richtwerte“ der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft (gem. § 22 Abs. 1 SGB II) nicht den Anforderungen des BSG an ein schlüssiges Konzept entspricht (Az. S 14 AS 3082/16).
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Quelle: www.datev.de