"Festlegung der Richtwerte" in Baden-Baden: Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten

Kategorie: Recht | 29. Januar 2019

Das SG Karlsruhe entschied, dass die „Festlegung der Richtwerte“ der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft (gem. § 22 Abs. 1 SGB II) nicht den Anforderungen des BSG an ein schlüssiges Konzept entspricht (Az. S 14 AS 3082/16).

Weitere Informationen: "Festlegung der Richtwerte" in Baden-Baden: Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen . . . ...

Die 8. Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz . . . ... [weiterlesen]

Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von . . . ...

Unternehmen, die mit der Wissenschaft kooperieren, haben laut einer aktuellen . . . ... [weiterlesen]

Archiv