Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig

Kategorie: Steuern und Recht | 8. November 2024

Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23).

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Quelle: www.datev.de

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