Feststellung der Grundstückswerte in Sachsen ist rechtmäßig
Kategorie: Steuern und Recht | 8. November 2024
Das FG Sachsen hat in mehreren Urteilen die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 für rechtmäßig erklärt (Az. 2 K 737/23, 2 K 211/23 und 2 K 212/23).
Quelle: www.datev.de