Feuerwehrkosten für Großbrand in Schlachthof nicht erstattungsfähig
Kategorie: Steuern und Recht | 23. November 2021
Das VG Minden entschied, dass die Stadt Paderborn die durch einen Brand in einem Paderborner Schlachthof entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes selbst tragen muss (Az. 3 K 2474/19).
Quelle: www.datev.de