Feuerwehrkosten für Großbrand in Schlachthof nicht erstattungsfähig

Kategorie: Steuern und Recht | 23. November 2021

Das VG Minden entschied, dass die Stadt Paderborn die durch einen Brand in einem Paderborner Schlachthof entstandenen Kosten eines Feuerwehreinsatzes selbst tragen muss (Az. 3 K 2474/19).

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Quelle: www.datev.de

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