Fiktiveinstufung: Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld

Kategorie: Recht | 1. März 2019

Liegen zwischen der Aufgabe der Tätigkeit im Ausbildungsberuf und der Arbeitslosigkeit neun Jahre, richten sich die Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit in erster Linie auf ungelernte Tätigkeiten. So das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 9 AL 50/18).

Weitere Informationen: Fiktiveinstufung: Berufsferne rechtfertigt geringeres Arbeitslosengeld

Quelle: www.datev.de

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