Finales BMF-Schreiben zur E-Rechnung: Auch DStV-Anregungen wurden umgesetzt

Kategorie: Steuern und Recht | 17. Oktober 2024

Am 15.10.2024 gab das BMF bekannt, worauf bei der Einführung der E-Rechnung ab dem 01.01.2025 zu achten ist. Im Vergleich zum ersten veröffentlichten Entwurf gibt es Nachbesserungen. Das BMF hat viele Anregungen aus der Praxis – auch des DStV – berücksichtigt.

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Quelle: www.datev.de

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