Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen
Kategorie: Steuern und Recht | 10. April 2024
Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das FG Köln (Az. 7 V 10/24).
Quelle: www.datev.de