Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage streichen

Kategorie: Steuern und Recht | 10. April 2024

Die Rückgängigmachung von sog. Investitionsabzugsbeträgen für die Anschaffung von ab dem Jahr 2022 steuerbefreiten PV-Anlagen ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das FG Köln (Az. 7 V 10/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Angriff auf Schul-IT: Schüler muss Schule . . . ...

Wer als Schüler über Monate den Datenbestand seiner Schule ausspioniert . . . ... [weiterlesen]

Siebte Verordnung zur Änderung der CbCR-Ausdehnungsverordnung . . .

Das BMF hat am 14.11.2024 den Referentenentwurf für eine „Siebte . . . ... [weiterlesen]

Archiv