Finanzgericht Köln veröffentlicht Urteil zur neuen Grundsteuerbewertung
Kategorie: Steuern und Recht | 27. September 2024
Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das FG Köln entschieden. Das Gericht hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuen Bewertungsvorschriften im sog. Bundesmodell (Az. 4 K 2189/23).
Quelle: www.datev.de