Finanzgericht Köln veröffentlicht Urteil zur neuen Grundsteuerbewertung

Kategorie: Steuern und Recht | 27. September 2024

Die neue Grundsteuerbewertung ist nicht zu beanstanden. Das hat das FG Köln entschieden. Das Gericht hat keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die neuen Bewertungsvorschriften im sog. Bundesmodell (Az. 4 K 2189/23).

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Quelle: www.datev.de

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