Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab
Kategorie: Steuern und Recht | 19. September 2024
Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung – hier nach dem Bundesmodell – sei nicht zu beanstanden (Az. 4 K 2189/23).
Quelle: www.datev.de