Finanzgericht Köln weist Klage in einem Verfahren zur neuen Grundsteuerbewertung ab

Kategorie: Steuern und Recht | 19. September 2024

Das FG Köln verhandelte erstmalig in einem Verfahren, das die Bewertung einer Immobilie für die neue Grundsteuer in NRW betrifft. Die neue Grundsteuerbewertung – hier nach dem Bundesmodell – sei nicht zu beanstanden (Az. 4 K 2189/23).

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Quelle: www.datev.de

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