Finanzminister beschließen weitere Unterstützung für Brauereien
Kategorie: Steuern und Recht | 21. Oktober 2021
Zur nachhaltigen Unterstützung der Brauereibranche setzen sich die Länder auf Initiative der Länder Hamburg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Saarland dafür ein, bei der Besteuerung von Biermischgetränken die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten während einer Übergangszeit bis einschließlich 31.12.2030 nicht zu berücksichtigen.
Quelle: www.datev.de