Finanzspritze für Studierende
Kategorie: Recht | 16. Juni 2020
Studierende in finanzieller Notlage wegen der Corona-Krise können ab 16.06.2020 für drei Monate einen Zuschuss von bis zu je 500 Euro beantragen. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden, die Beantragung läuft online.
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Quelle: www.datev.de