Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verlängert steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Januar 2022
Nach der schweren Unwetterkatastrophe durch das Regentief „Bernd“ im Juli 2021 und den dadurch entstandenen extremen Schäden verlängert die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener jetzt bis zum 31. März 2022.
Quelle: www.datev.de