Fitnessstudio darf in Werbung "olympische" Begriffe einsetzen

Kategorie: Recht | 12. November 2018

Das OLG Frankfurt hat bekräftigt, dass die rein assoziative Verwendung der nach dem Olympiaschutzgesetz geschützter Begriffe „Olympia“ und „olympisch“ in der Werbung nicht unlauter ist. Erst ein sog. Imagetransfer wäre unzulässig (Az. 6 U 122/17).

Weitere Informationen: Fitnessstudio darf in Werbung "olympische" Begriffe einsetzen

Quelle: www.datev.de

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