Fitnessstudio darf in Werbung "olympische" Begriffe einsetzen
Kategorie: Recht | 12. November 2018
Das OLG Frankfurt hat bekräftigt, dass die rein assoziative Verwendung der nach dem Olympiaschutzgesetz geschützter Begriffe „Olympia“ und „olympisch“ in der Werbung nicht unlauter ist. Erst ein sog. Imagetransfer wäre unzulässig (Az. 6 U 122/17).
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Quelle: www.datev.de