Flucht aus blanker Not oder Einreise zum Handaufhalten?
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Mai 2021
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung des Einreisemotivs von Asylbewerbern präzisiert und damit die Rechte von Flüchtlingen gestärkt (Az. L 8 AY 33/16).
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Quelle: www.datev.de