Flüchtlingsbürge muss nicht weiter zahlen
Kategorie: Recht | 28. Dezember 2017
Das OVG Nordrhein-Westfalen hat den Heranziehungsbescheid für einen Flüchtlingsbürgen aus Bonn in vollem Umfang aufgehoben. Er müsse aufgrund der rheinland-pfälzischen Aufnahmeanordnung von 2013 nicht für die Zeit nach der Asylgewährung haften (Az. 18 A 1125/16).
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Quelle: www.datev.de