Fluggast verbrüht sich mit Suppe – Keine Entschädigung

Kategorie: Steuern und Recht | 1. Juni 2021

Passagiere müssen in ihrem eigenen Interesse während eines Flugs gut aufpassen, dass sie nicht zu heiße Suppentassen zum Mund führen. Das LG Köln hat einem Fluggast eine Entschädigung verwehrt, der sich während des Essens mit heißer Suppe verbrüht hat (Az. 21 O 299/20).

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Quelle: www.datev.de

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