Flughafen Düsseldorf muss während Sicherheitskontrolle von Fluggästen nicht genutzte Kontrollspuren baulich-technisch sichern

Kategorie: Steuern und Recht | 7. April 2022

Nicht die Bundespolizei, sondern die Flughafen Düsseldorf GmbH als Betreiberin des Flughafens Düsseldorf hat an den Fluggastkontrollstellen die Kontrollspuren, die während der Sicherheitskontrolle nicht genutzt werden, durch baulich-technische Maßnahmen zu sichern, um ein Umgehen der Kontrolle zu verhindern. So entschied das OVG Nordrhein-Westfalen (Az. 20 D 7/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bewohnerparkausweis auch für im Ausland zugelassene . . . ...

Das VG Gießen hat die Stadt Marburg dazu verpflichtet, einer . . . ... [weiterlesen]

Rat der EU fordert Schließung der . . . ...

Der Rat der EU hat am 19.11.2024 eine Verordnung zur . . . ... [weiterlesen]

Archiv