Förderung verbrauchergerechter Rechtsdienstleistungen
Kategorie: Steuern und Recht | 19. März 2021
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorgelegt (19/27673). Danach soll es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten künftig gestattet sein, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen.
Weitere Informationen
Quelle: www.datev.de