Fortgesetzte unerlaubte Untervermietung an Touristen und Mitbewohner führt zu fristloser Kündigung
Kategorie: Steuern und Recht | 8. April 2022
Wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an touristische Gäste verurteilte das AG München einen Mieter dazu, seine Wohnung zu räumen und an die Vermieterin herauszugeben (Az. 417 C 7060/21).
Quelle: www.datev.de