Frankenwein darf auch an der Mosel abgefüllt werden
Kategorie: Recht | 5. April 2019
Das VG Würzburg hat der Klage einer Weinkellerei stattgegeben, der es verboten worden war, einen Wein als Qualitätswein Franken zu bezeichnen, dies allein mit der Begründung, er sei in Zell an der Mosel abgefüllt worden (Az. W 3 K 18.821).
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Quelle: www.datev.de