Frankfurter Renn-Klub i. L. muss Stromrechnung nachzahlen
Kategorie: Recht | 8. Juli 2019
Der Frankfurter Renn-Klub in Liquidation muss für die Stromlieferungen zahlen, die über einen Zähler in seiner Verfügungsgewalt erfolgten. Er hatte das Leistungsangebot des Versorgers durch tatsächliche Stromabnahme angenommen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 U 103/18).
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Quelle: www.datev.de