Frankfurter Renn-Klub i. L. muss Stromrechnung nachzahlen

Kategorie: Recht | 8. Juli 2019

Der Frankfurter Renn-Klub in Liquidation muss für die Stromlieferungen zahlen, die über einen Zähler in seiner Verfügungsgewalt erfolgten. Er hatte das Leistungsangebot des Versorgers durch tatsächliche Stromabnahme angenommen. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 4 U 103/18).

Weitere Informationen: Frankfurter Renn-Klub i. L. muss Stromrechnung nachzahlen

Quelle: www.datev.de

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