Free Flow of Data: Keine nationalen Datenlokalisationsauflagen

Kategorie: Recht | 10. Dezember 2018

Die EU hat die Verordnung (EU)2018/1807 über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der EU verabschiedet. Mit der Verordnung wird das Prinzip des freien Datenflusses in der EU eingeführt: Nationale „Datenlokalisationsauflagen“, wonach Daten national vorgehalten werden müssen, sind danach grundsätzlich unzulässig – sofern sie nicht zur öffentlichen Sicherheit unter Achtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erforderlich sind.

Weitere Informationen: Free Flow of Data: Keine nationalen Datenlokalisationsauflagen

Quelle: www.datev.de

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