Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels

Kategorie: Steuern und Recht | 29. April 2021

Polizeibeamte des Bundes haben für ihren Einsatz während des G7-Gipfels in Elmau und während der anschließenden Bilderberg-Konferenz Anspruch auf weiteren Freizeitausgleich auch für in den Dienstplänen so bezeichnete Ruhezeiten, während deren die Beamten in ihren Unterkünften vor Ort bestimmten Einschränkungen unterlagen, um für eine eventuell notwendig werdende Heranziehung bereit zu sein. Das entschied das BVerwG (Az. 2 C 18.20, 2 C 32.20 und 2 C 33.20).

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Quelle: www.datev.de

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