Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

Kategorie: Recht | 20. April 2018

Das BVerwG hat zwei Klagen zum Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr an das OVG zurückverwiesen. Das OVG müsse erneut prüfen, ob die Voraussetzungen des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie gegeben sind (Az. 2 C 36.17, 2 C 40.17).

Weitere Informationen: Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Einladung zur Informationsveranstaltung „E-Rechnung“ . . .

Sehr geehrte Damen und Herren! Ab 1. Januar 2025 müssen alle . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Globale Mindeststeuer: ZEW zu Trumps Absage . . . ...

Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen . . . ... [weiterlesen]

Umfrageergebnisse von STAX 2024 ausgewertet . . .

Die deutliche Mehrheit der Steuerberater ist zufrieden mit ihrem Beruf . . . ... [weiterlesen]

Archiv