Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr
Kategorie: Recht | 20. April 2018
Das BVerwG hat zwei Klagen zum Freizeitausgleich für verlängerte Arbeitszeit bei der Leipziger Feuerwehr an das OVG zurückverwiesen. Das OVG müsse erneut prüfen, ob die Voraussetzungen des unionsrechtlichen Haftungsanspruchs nach der europäischen Arbeitszeitrichtlinie gegeben sind (Az. 2 C 36.17, 2 C 40.17).
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Quelle: www.datev.de