Frisch gepresster Orangensaft zum Selbstabfüllen im Supermarkt – Werbung hierfür bedarf einer Grundpreisangabe
Kategorie: Steuern und Recht | 11. Juli 2024
Das OLG Karlsruhe hat in einem Rechtsstreit wegen unlauteren Wettbewerbs über die Zulässigkeit einer Werbung für frisch gepressten Orangensaft entschieden (Az. 14 Ukl 1/23).
Quelle: www.datev.de