Fristlose Entlassung eines Soldaten war rechtens
Kategorie: Recht | 10. Januar 2019
Das VG Koblenz hat die Klage eines Soldaten abgewiesen, mit der dieser gegen seine Entlassung aus dem Dienstverhältnis vorgegangen ist, denn er habe durch das Zeigen des Hitlergrußes und das Äußern nationalsozialistischer Parolen seine Dienstpflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen und dem Ansehen der Bundeswehr gerecht werdenden Verhalten im Dienst verletzt (Az. 2 K 135/18.KO).
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Quelle: www.datev.de