Fristlose Kündigung des Untermietverhältnisses bei ungenehmigter Videoüberwachung rechtens

Kategorie: Recht | 7. Juni 2019

Eine ungenehmigte Videoüberwachung der Wohngemeinschaft berechtigt den Untermieter zur fristlosen Kündigung. Dies entschied das AG München (Az. 432 C 2881/19).

Weitere Informationen: Fristlose Kündigung des Untermietverhältnisses bei ungenehmigter Videoüberwachung rechtens

Quelle: www.datev.de

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