Fristlose Kündigung einer Mieterin wegen extremer Geruchsbelästigung rechtmäßig

Kategorie: Recht | 18. Oktober 2017

Einer Vermieterin ist die Fortsetzung des Mietverhältnisses wegen der extremen Geruchsbelästigung durch offensichtlich nicht artgerechte Hundehaltung der Mieterin nicht zuzumuten. Daher sei die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtmäßig. So entschied das AG Ansbach (Az. 3 C 865/16).

Weitere Informationen: Fristlose Kündigung einer Mieterin wegen extremer Geruchsbelästigung rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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