Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation

Kategorie: Recht | 21. August 2019

Macht eine Pflegekraft in der Pflegedokumentation vorsätzlich Falschangaben und trägt ein, bei einer Patientin in der Wohnung gewesen zu sein, obwohl sie nur telefonischen Kontakt zur Patientin hatte, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. So das ArbG Siegburg (Az. 3 Ca 992/19).

Weitere Informationen: Fristlose Kündigung wegen gefälschter Pflegedokumentation

Quelle: www.datev.de

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