Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufnahme eines Personalgesprächs ist wirksam
Kategorie: Recht | 2. Januar 2018
Einem Arbeitnehmer, der zu einem Personalgespräch eingeladen wird und dieses Gespräch heimlich mit seinem Smartphone aufnimmt, kann wirksam fristlos gekündigt werden. So entschied das LAG Hessen (Az. 6 Sa 137/17).
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Quelle: www.datev.de