Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Kategorie: Recht | 26. Juni 2020

Eine nachgewiesene sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz rechtfertigt auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. So entschied das LAG Köln (Az. 4 Sa 644/19).

Weitere Informationen: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Quelle: www.datev.de

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