Fristlose Kündigung wegen Vermüllung der Mietwohnung

Kategorie: Recht | 5. Oktober 2018

Das AG München entschied, dass die Vermüllung der Mietwohnung den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen kann (Az. 416 C 5897/18).

Weitere Informationen: Fristlose Kündigung wegen Vermüllung der Mietwohnung

Quelle: www.datev.de

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