Fristlose Kündigung wegen Vermüllung der Mietwohnung
Kategorie: Recht | 5. Oktober 2018
Das AG München entschied, dass die Vermüllung der Mietwohnung den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigen kann (Az. 416 C 5897/18).
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Quelle: www.datev.de