Fünfte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung

Kategorie: Steuern und Recht | 28. September 2021

Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung wird deshalb eine Mitteilungspflicht der Kassenärztlichen Vereinigungen über die an Leistungserbringer für die Durchführung kostenloser Bürgertests geleisteten Zahlungen eingeführt. Darauf macht das BMF aufmerksam.

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Quelle: www.datev.de

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