Für Bier darf nicht mit der Angabe "bekömmlich" geworben werden
Kategorie: Recht | 17. Mai 2018
Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung des Begriffs „bekömmlich“ in einer Bierwerbung unzulässig ist (Az. I ZR 252/16).
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Quelle: www.datev.de