Für die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Kirburg dürfen Ausbaubeiträge erhoben werden

Kategorie: Recht | 23. Januar 2019

Eine Kommune tauschte in einer Straße 2016 die Lampenköpfe der Straßenbeleuchtung aus und stellte diese von Quecksilberdampflampen auf LED-Beleuchtung um. Hierfür verlangte sie von den Anliegern der Straße, gestützt auf ihre Ausbaubeitragssatzung, einen einmaligen Beitrag für den Ausbau der Teileinrichtung Beleuchtung. Die gegen den Beitragsbescheid eingelegte Klage hatte vor dem VG Koblenz keinen Erfolg (Az. 4 K 386/18).

Weitere Informationen: Für die Umstellung auf LED-Beleuchtung in Kirburg dürfen Ausbaubeiträge erhoben werden

Quelle: www.datev.de

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