Funktionierendes Umgangsmodell ist nicht zu Gunsten eines Wechselmodells abzuändern
Kategorie: Steuern und Recht | 22. Juli 2021
Das OLG Frankfurt entschied, dass ein funktionierendes, dem Willen der Kinder entsprechendes Umgangsmodell nicht zu Gunsten eines Wechselmodells bei mangelnder Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft der Eltern abzuändern ist (Az. 3 UF 144/20).
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Quelle: www.datev.de