Funktionszulage nach § 46 BBesG a. F. nur bei Beförderungsreife

Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018

Beamte können die Funktionszulage für Vakanzvertretungen höherwertiger Ämter nur erhalten, wenn sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Ämter erfüllen. Dies gilt auch dann, wenn ein Dienstherr in großem Umfang Beamte ohne eine solche Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragt. Das entschied das BVerwG (Az. 2 C 50.17).

Weitere Informationen: Funktionszulage nach § 46 BBesG a. F. nur bei Beförderungsreife

Quelle: www.datev.de

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