Funktionszulage nach § 46 BBesG a. F. nur bei Beförderungsreife
Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018
Beamte können die Funktionszulage für Vakanzvertretungen höherwertiger Ämter nur erhalten, wenn sie die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieser Ämter erfüllen. Dies gilt auch dann, wenn ein Dienstherr in großem Umfang Beamte ohne eine solche Beförderungsreife mit Vakanzvertretungen beauftragt. Das entschied das BVerwG (Az. 2 C 50.17).
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Quelle: www.datev.de