Fußgänger haben gegenüber Segway-Fahrern Vorrang
Kategorie: Recht | 27. September 2019
Das OLG Koblenz entschied, dass auf einem kombinierten Fuß- und Radweg Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen (hier: Segway) absoluten Vorrang haben. Kommt es zu einem Unfall, kann die Haftung des Fußgängers zurücktreten (Az. 12 U 692/18).
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Quelle: www.datev.de